Fünf starke Gründe für ein NEIN

Die “Neutralitäts”-Initiative gefährdet unsere Sicherheit

Die Initiative schränkt die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern massiv ein. Gemeinsame Übungen, Wissensaustausch und die Vorbereitung auf neue Bedrohungen wie Cyberangriffe wären künftig erst möglich, wenn ein Angriff auf die Schweiz unmittelbar bevorsteht. Doch im Ernstfall ist es zu spät, um Fähigkeiten aufzubauen. Gerade angesichts der zunehmend instabilen Sicherheitslage in Europa dürfen wir unsere Verteidigungsfähigkeit nicht schwächen.

Die “Neutralitäts”-Initiative bricht mit unseren Werten

Die Initiative schliesst Sanktionen gegen kriegführende Staaten ausserhalb des UNO-Sicherheitsrates weitgehend aus. Dadurch könnte die Schweiz auch international breit abgestützte Sanktionen nicht mehr mittragen. Eine Neutralität, die selbst bei schwersten Völkerrechtsverstössen keine friedlichen Gegenmassnahmen zulässt, bricht mit unseren Werten und unserer Tradition, für die Einhaltung des Völkerrechts einzustehen.

Die “Neutralitäts”-Initiative schränkt unsere Handlungsfähigkeit ein

Die Initiative bricht mit unserer seit über 175 Jahren bewährten Neutralitätspraxis und ersetzt die pragmatische Auslegung durch ein starres Neutralitätskorsett. Wir wissen nicht, vor welchen sicherheits- und aussenpolitischen Herausforderungen die Schweiz in zehn oder zwanzig Jahren stehen wird. Gerade deshalb dürfen wir uns nicht selbst unserer Handlungsfähigkeit berauben.

Die “Neutralitäts”-Initiative ist vollkommen unnötig

Die Initiative löst kein bestehendes Problem. Die Neutralität ist bereits heute in der Bundesverfassung verankert. Sie wird international als immerwährend und bewaffnet anerkannt und respektiert. Schon heute beteiligt sich die Schweiz nicht an militärischen Auseinandersetzungen anderer Staaten und gehört keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis an.

Die “Neutralitäts”-Initiative schadet unserem Ruf

Die Initiative führt dazu, dass die Schweiz als einziges Land Westeuropas Sanktionen der EU gegen kriegführende Staaten nicht mehr mittragen kann. Dadurch würde international das Bild einer Schweiz entstehen, die sich selbst bei schweren Völkerrechtsverletzungen zurückhält, um ihre wirtschaftlichen Beziehungen nicht zu belasten. Wir dürfen die internationale Glaubwürdigkeit der Schweiz nicht aufs Spiel setzen.

Q&A

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, da diese die aussen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Schweiz unnötig und drastisch einschränkt.
Die sogenannte “Neutralitäts”-Initiative will ein starres Neutralitätsverständnis dauerhaft in der Bundesverfassung verankern. Sie verlangt insbesondere, dass die Schweiz auch bei schweren Völkerrechtsverletzungen keine internationalen Sanktionen übernimmt, wenn diese nicht vom UNO-Sicherheitsrat beschlossen wurden. Weiter soll die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit internationalen Partnern wie der EU oder der NATO eingeschränkt werden.
Doch. Die Neutralität ist bereits heute in der Bundesverfassung verankert (Art. 173 und 185) und wird international als immerwährend und bewaffnet anerkannt und respektiert. Schon heute beteiligt sich die Schweiz nicht an militärischen Auseinandersetzungen anderer Staaten und gehört keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis an.
Nein. Die Übernahme von Wirtschaftssanktionen verstösst nicht gegen das Neutralitätsrecht. Sie steht vielmehr im Einklang mit der seit über 175 Jahren bewährten Schweizer Neutralitätspraxis. Die Schweiz hat ihre Neutralität nie starr ausgelegt, sondern immer wieder an neue internationale Entwicklungen angepasst. Auch gegenüber Russland hat die Schweiz unterschiedlich entschieden: Nach der Annexion der Krim 2014 übernahm sie die EU-Sanktionen nicht. Nach dem Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 beurteilte sie die Lage neu und übernahm die EU-Sanktionen. Gerade diese Möglichkeit, jede Situation einzeln zu beurteilen, hat sich bewährt.
Nein. Wirtschaftssanktionen sind keine militärische Beteiligung an einem Krieg. Sie sind ein friedliches Mittel, um auf schwere Völkerrechtsverletzungen zu reagieren, ohne selbst militärische Gewalt anzuwenden.
Nein. Über einen NATO-Beitritt müsste die Schweiz unabhängig von dieser Initiative in einem eigenen politischen Verfahren entscheiden. Ein solcher Entscheid kann weder schleichend noch automatisch erfolgen, sondern nur mit einer eigenen Volksabstimmung.
Die Schweiz dürfte keine Sanktionen der OSZE, EU und weiterer wichtiger Handelspartner gegen kriegführende Staaten mehr übernehmen. In der Folge könnte die Schweiz selbst bei schwersten Völkerrechtsverstössen keine friedlichen Gegenmassnahmen mehr mittragen und würde mit ihrer Tradition brechen, für die Einhaltung des Völkerrechts einzustehen. Weiter schränkt die Initiative die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern massiv ein. Gemeinsame Übungen, der Austausch von Fachwissen und die Vorbereitung auf neue Bedrohungen wie Cyberangriffe wären künftig erst möglich, wenn ein Angriff auf die Schweiz unmittelbar bevorsteht. Damit nimmt sich die Schweiz die Freiheit, in einer Krise selber zu entscheiden, welche Massnahmen in ihrem Interesse sind.
Im Gegenteil. Zum einen könnte die Schweiz als einziges Land Westeuropas selbst international breit abgestützte Sanktionen gegen kriegführende Staaten nicht mehr mittragen. Dadurch würde international das Bild einer Schweiz entstehen, die sich selbst bei schweren Völkerrechtsverletzungen zurückhält, um ihre wirtschaftlichen Beziehungen nicht zu belasten. Das beschädigt unsere internationale Glaubwürdigkeit. Zum anderen schränkt die Initiative die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit internationalen Partnern wie der EU oder der NATO massiv ein. Darunter fallen auch friedensunterstützende Massnahmen und Einsätze. Das heisst: Unter den Bedingungen der Initiative könnte die Schweiz ihre Guten Dienste nicht in der bewährten Form fortführen.
Nein. Die Schweiz ist schon heute neutral und beteiligt sich nicht an militärischen Konflikten anderer Staaten. Daran wird sich auch ohne die Initiative nichts ändern. Die Initiative bietet deshalb keinen zusätzlichen Schutz vor einer Verwicklung in Kriege. Gleichzeitig schränkt sie die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern massiv ein. Das schwächt unsere Verteidigungsfähigkeit – und damit ausgerechnet die Grundlage einer glaubwürdigen bewaffneten Neutralität.
Nein. Die Neutralität ist bereits heute in der Bundesverfassung verankert. Die Initiative will stattdessen eine starre Auslegung der Neutralität erzwingen. Das Problem: Wir wissen nicht, vor welchen sicherheits- und aussenpolitischen Herausforderungen die Schweiz in zehn oder zwanzig Jahren stehen wird. Bislang konnte die Schweiz von Fall zu Fall beurteilen, welche Massnahmen ihren Interessen und den Anforderungen der Neutralität am besten entsprechen. Diese Möglichkeit zur differenzierten Beurteilung hat sich bewährt.
Die Schweiz übernimmt Sanktionen nicht automatisch, sondern entscheidet von Fall zu Fall. Diese Flexibilität hat sich bewährt. Ein generelles Verbot, wie es die Initiative vorsieht, schützt die Schweizer Wirtschaft nicht. Im Gegenteil: Wenn die Schweiz viele international abgestützte Sanktionen nicht mehr mitträgt, könnten Geschäfte über die Schweiz abgewickelt werden, die in anderen Ländern verboten sind. Dadurch steigt das Risiko, dass Schweizer Unternehmen und Banken selbst ins Visier ausländischer Sanktionsregime geraten. Das schafft Unsicherheit und schwächt unseren exportorientierten und international vernetzten Wirtschaftsstandort.
Die Initiative schränkt die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern massiv ein. Gemeinsame Übungen, der Austausch von Fachwissen und die Vorbereitung auf neue Bedrohungen wie Cyberangriffe wären künftig erst möglich, wenn ein Angriff auf die Schweiz unmittelbar bevorsteht. Doch im Ernstfall ist es zu spät, um Fähigkeiten aufzubauen. Gerade angesichts der zunehmend instabilen Sicherheitslage in Europa dürfen wir unsere Verteidigungsfähigkeit nicht schwächen.
Eine Neutralität, die selbst bei schwersten Völkerrechtsverstössen keine friedlichen Gegenmassnahmen zulässt, bricht mit unseren Werten und mit unserer Tradition, für die Einhaltung des Völkerrechts einzustehen. Sie schadet dem Ansehen der Schweiz in der Welt.
Die “Neutralitäts”-Initiative zwängt uns in ein starres Neutralitätskorsett. Sie will heute dauerhaft festschreiben, wie die Schweiz in Zukunft handeln darf. Sie bricht mit unserer seit über 175 Jahren bewährten Neutralitätspraxis und ersetzt die pragmatische Auslegung durch starre Verfassungsregeln. Wir wissen nicht, vor welchen sicherheits- und aussenpolitischen Herausforderungen die Schweiz in zehn oder zwanzig Jahren stehen wird. Gerade in einer zunehmend unsicheren Welt dürfen wir uns nicht selbst unserer Handlungsfähigkeit berauben.